Gesetzliche Regelung

Ein Assistenzhund ist ein Hund, der einen Menschen mit Behinderung unterstützt. Gesetzlich sind alle Assistenzhunde seit dem 01.01.2015 im §39a des Bundesbehindertengesetzes (Link zu §39a Bundesbehindertengesetz) geregelt. Eine zusätzliche Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (Link zur Richtlinie des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz) führt die näheren Bestimmungen dieses Gesetzes aus..

Assistenzhundegruppen

Unter den Begriff der Assistenzhunde werden drei Gruppen gefasst:

  • Blindenführhunde - Sie werden zur Unterstützung blinder und hochgradig sehbehinderter Menschen eingesetzt.
  • Servicehunde - Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Behinderung im Bereich der Mobilität eingesetzt.
  • Signalhunde - Sie werden zur Unterstützung von Menschen mit Hörbehinderung und Menschen mit chronischen Erkrankungen wie Epilepsie, Diabetes und neurologischen Erkrankungen eingesetzt.


Artikel über Assistenzhunde

Assistenzhunde am Arbeitsplatz: Artikel von Dr. Petra Wegscheider - Download PDF

Artikel der AUVA Zeitschrift ALLE!ACHTUNG! - Mehr als der beste Freund 


Einblick in die Einschulung des Teams Sonja mit Signalhund Frederik

https://youtu.be/F71ccH6dFMU